AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
UTL Uyar Transport Logistik GmbH
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote und Leistungen der
UTL Uyar Transport Logistik GmbH, Duisburg (nachfolgend „Auftragnehmer“),
gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2. Leistungen
(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich Transport, Spedition und Logistik, insbesondere nationale und internationale Gütertransporte.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
3. Vertragsschluss
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Ausführung der Leistung zustande.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
(2) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften zu berechnen.
5. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen vollständig und richtig zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Transportgut ordnungsgemäß verpackt, gekennzeichnet und transportsicher ist.
(3) Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben gehen zu Lasten des Auftraggebers.
6. Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
(2) Die Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für höhere Gewalt, unvermeidbare Ereignisse, Verkehrsbehinderungen, Grenzaufenthalte oder behördliche Maßnahmen wird keine Haftung übernommen.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Transportversicherung
(1) Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen.
(2) Die Kosten der Versicherung trägt der Auftraggeber.
8. Lieferfristen
(1) Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse berechtigen nicht zu Schadensersatzansprüchen.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, Duisburg.
11. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
12. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Stand: 12 /2025